Anwaltskanzlei Henning
Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten können unter bestimmten Umständen dem Gegner auferlegt werden, so z.B., wenn dieser die Beauftragung des Rechtsanwaltes verursacht hat oder wenn er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussicht Ihres Anliegens prüfen wir zugleich auch Ihr Kostenrisiko und Ihre Möglichkeiten, im Wege von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe öffentliche Mittel zur Deckung entstehender Kosten in Anspruch zu nehmen.
Sprechen Sie uns an.